Medizinische Grundversorgung – Braucht es den Verfassungsartikel

Regierungsrätin Barbara Bär (Bild: luzernerzeitung.ch)
Regierungsrätin Barbara Bär (Bild: luzernerzeitung.ch)

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Die medizinische Grundversorgung soll für alle Personen in der Schweiz zugänglich sein – und das bei hoher Qualität. Was für die meisten Schweizer fast als selbstverständlich gilt, soll nun in der Verfassung verankert werden. So will es der Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung, über den am 18. Mai abgestimmt wird. Bund und Kantone sollen die Grundversorgung fördern. Die Gesundheitsberufe und die Hausärzte werden so gestärkt, argumentiert der Bundesrat. Politcast-Reporterin Stephanie Gisler hat sich mit Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin Barbara Bär (FDP) über die Initiative unterhalten.

Veröffentlicht von

Florian Arnold

Initiant und Tonmeister von Politcast Uri